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Die Pflüger Rechtsforschung GmbH befasst sich, genauso wie die Dr. Pflüger Rechtsforschung, im Wesentlichen mit zwei Forschungsfeldern: der klassischen Empirischen Rechtsforschung, meist im Marken-, Wettbewerbs-, Kartell- und Urheberrecht, sowie der Rechtstatsachenforschung.

Bei beiden Aufgabengebieten geht es vorrangig darum, durch Befragung bestimmter Personenkreise („Verkehrskreise“) quantitativ zu ermitteln, welche Verkehrsauffassung zum jeweiligen Untersuchungsgegenstand besteht. Dies erfolgt in der Regel durch Erhebungen bei einem repräsentativen Querschnitt der Gesamtbevölkerung bzw. daraus rekrutierter Verbrauchergruppen (z. B. Joghurt-Käufer, Kfz-Fahrer) oder bei unterschiedlichen Fachkreisen (z. B. Ärzte, Installateure).

Die Umfrageergebnisse werden in schriftlichen Gutachten, zum Teil auch in umfangreichen Berichten dokumentiert, die im Vorfeld oder im Rahmen gerichtlicher Auseinandersetzungen bei nationalen / ausländischen Unternehmen und Gerichten, nationalen / europäischen / internationalen Markenämtern oder im Zusammenhang mit rechts- oder verbandspolitischen Entscheidungen zum Einsatz kommen. Derartige – lege artis erstellte – demoskopische Gutachten zu rechtserheblichen Tatsachen sind in Deutschland seit Jahrzehnten und zunehmend auch in Ländern innerhalb und außerhalb der EU als Beweismittel anerkannt.

Beide Institute …

  • erarbeiten die jeweilige Studienkonzeption
  • entwickeln den / die Fragebogen
  • unterbeauftragen geeignete, allgemein anerkannte Marktforschungs- und Befragungsinstitute wie KANTAR / SPECTRA mit der Datenerhebung, also der Durchführung der Interviews
  • organisieren und kontrollieren die Zusammenarbeit mit den unterbeauftragten Instituten
  • prüfen die Fragebogen-Programmierungen
  • verschlüsseln („codieren“) die Antworten auf offene Fragen selbst, also vergeben numerische Werte für die einzelnen Angaben gemäß den einschlägigen rechtsrelevanten Kategorien
  • werten die Studienergebnisse aus
  • stellen diese in ausführlichen Tabellen übersichtlich dar, welche auch für Statistik-ungeübte Leser gut verständlich sind
  • arbeiten die Gutachten mitsamt Kommentierung der wesentlichen Resultate aus
  • stehen für gemeinsame Projektbesprechungen zur Verfügung
  • nehmen bei Bedarf an Gerichtsterminen im In- und Ausland teil.

Darüber hinaus überprüfen wir Studien anderer Institute unter rechtsdemoskopischen Aspekten und arbeiten dazu gutachterliche Stellungnahmen aus.

Wir arbeiten international, nicht nur in Deutschland, Österreich und der Schweiz, sondern auch im sonstigen europäischen Ausland (in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Norwegen und im Vereinigten Königreich) sowie darüber hinaus weltweit (Argentinien, China, Georgien, Indien, Japan, Süd-Korea, Türkei).